Ihr Kfz Gutachter Berlin
Gerd Hoehne
Happestr.19 12305 Berlin Tempelhof
sowie Aussenstelle im Autozentrum EHH Großbeerenstr.132 in Marienfelde
_________________ 0177 891 65 78 Herr Hoehne _______________
Leitsatz des Monats:
Der Schadenregulierer ist immer Ihr wirtschaftlicher Gegner !
Informationenvom Gutachter
Wir
sehen uns verpflichtet, Ihnen schon hier einige Tipps für das richtige Verhalten
bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst:
Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann
haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies
gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter
beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des
Verursachers – außer bei Schäden unter 700 Euro.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über
Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem
können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden.
Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser
Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche
Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle
Schuld von sich.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu
führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um
beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten
können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend
machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden,
sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht
sieht.
Unsere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von :
* Unfallgutachten
* Gerichtsgutachten
* Beweissicherung
* Unfallanalyse u.a.
Ihr Kfz-Gutachter Gerd Hoehne sichert für Sie mit einem Unfallgutachten die Beweise...
zur Schadenshöhe mit einem rechtsmittelfähigen Kfz-Unfallgutachten. Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen,um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen.
Innerhalb von wenigen Stunden haben Sie und der Regulierer das Unfallgutachten per E-Mail vorliegen. Somit ist eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet. Alle unsere Gutachten sind rechtsmittelfähig, daher auch für Gerichte geeignet. Unser Honorar liegt erheblich unter den Empfehlungen von DEKRA und Sachverständigenverbänden.
Sie erreichen uns an 7 Tagen in der Woche von 8.00 h bis 21.00h.
Schadengutachten
Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden
Sind
Sie nicht schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB
regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten,
regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden
nie eingetreten.
Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:
•Abschleppkosten
•Reparatur des Fahrzeugs
•Sachverständigengebühren
•Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
•Rechtsanwaltsgebühren
•eine mögliche Wertminderung
•Schmerzensgeld
•eventueller Verdienstausfall
•Verdienstausfall
•Gebühren für eine Reparaturbestätigung
•usw.Sachverständigenkosten:
Grundsätzlich
sollten Sie nach einem Unfall den an Ihrem Fahrzeug entstandenen
Schaden von einem Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Die hierfür
anfallenden Kosten muss der Unfallverursacher tragen. Handelt es sich um
einen anerkannten Sachverständigen, dürfen Sie sich darauf verlassen,
dass sein Gutachten richtig ist. Die Kosten sind dann auch zu erstatten,
wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Gutachten unrichtig ist,
es sei denn, Sie selbst haben den Sachverständigen falsch informiert
und deshalb ist auch sein Gutachten falsch.
Wenn
absehbar ist, dass es sich um einen geringfügigen Schaden handelt,
dürfen Sie keinen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen,
denn dann wäre es unverhältnismäßig, Gutachterkosten zu verursachen. In
diesem Falle sollten Sie der Versicherung den Kostenvoranschlag eines
Kfz-Sachverständigen oder einer Kfz-Werkstatt vorlegen. Als geringfügig
wird jeder Schaden unter 700,00 EUR angesehen. Ist man sich über die
evtl. Schadenhöhe nicht sicher, sollte man das beschädigte Fahrzeuge
einem Kfz-Sachverständigen vorstellen.
Hinweis:
Es gibt immer wieder Versicherungen, die diese Grenze höher ansetzten obwohl diese NICHT Rechtens ist.
Trotzdem
kann es sein, dass Sie auch bei einem Schaden unter 700,00 EUR noch den
Ersatz der Sachverständigengebühren verlangen können.
Hat Ihr
Fahrzeug z.B. einen Totalschaden erlitten, dann wäre es über einen
Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht möglich, den Wiederbeschaffungs-
und den Restwert zu ermitteln. In diesem Falle bleibt nichts anderes
übrig, als einen Gutachter zu beauftragen.
_______________________________________________________________________________
| Unfall - Was tun ??? |
|
| |
|
| |
| |
Sollten Sie unverschuldet in einen
Unfall verwickelt werden, |
| |
| |
Woran man unbedingt denken sollte! |
|
NOTIEREN SIE
|
|
|
das amtliche Kennzeichen |
| |
|
|
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
|
| |
|
|
Adressen von Zeugen |
| |
|
|
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden
Polizeibeamten (bestehen
|
| |
| |
Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei
hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt
die Polizei zu rufen.
|
| |
| |
|
|
FOTOGRAFIEREN SIE |
|
|
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in
der Stellung |
| |
| |
nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf
Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es
empfiehlt sich, eine einfache Kamera im
Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze
vom Unfallhergang an. |
| |
| |
|
|
BESTEHEN SIE DARAUF, |
|
|
daß ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, |
| |
| |
um den Schaden
zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für
den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim
Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es
sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden
handelt. |
| |
| |
|
| |
|
|
Bestehen Sie auf der Einschaltung
eines Sachverständigen Ihrer Wahl. |
| |
| |
Versicherungen sind
grundsätzlich nicht berechtigt, im
Haftpflichtschaden einen qualifizierten
Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der
Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger
Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der
Schaden ist für den Laien erkennbar ein
Bagatellschaden. |
| |
| |
|
| |
|
|
Lassen Sie sich nicht auf
Kostenvoranschläge oder versicherungseigene |
| |
| |
Gutachten ein. |
| |
| |
|
| |
|
|
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende
Wertminderung, |
| |
| |
die der Kfz-Sachverständige
ermittelt. |
| |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
__________________________________________________________________________________________________
*****
Rechtsanwalt Kolja Zaborowski
steht Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.030-695 03 880
Homepage: www.ra-zaborowski.de
*****
Tolle Info´s auf meinen anderen Seiten:
http://www.kfz-gutachten-hoehne.de/
www.kfz-unfallgutachten-berlin.de
www.kfz-sachverständige-berlin.de
www.hoehne-kfz-gutachten-berlin.de
www.unfallgutachter-berlin.de
www.unfallgutachter-hoehne.de
www.kfz-unfallgutachten-berlin.info
Wichtig auch !!!
www.verkehrsportal.de
www.ADAC.de
www.Verkehrsopferhilfe.de
www.fahrtipp´s.de.
www.verkehrsportal.de
www.strafzettel.de
www.autorecht24.de
www.unfallrecht24.de
http://www.captain-huk.de Alle wichtigen Urteile !
http://www.eurotax.de